Immobilie und Pflegebedürftigkeit

Im Pflegefall wird nur ein Teil der Kosten von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Der nicht durch die Pflegeversicherung gedeckte Teil, muss über eigene Rücklagen oder eventuell den Verkauf der Immobilie gedeckt werden. Wer in seiner Immobilie wohnen bleiben möchte, hat die Möglichkeit, hierfür entsprechende Maßnahmen zu treffen und mit einer monatlichen Pflegerente vorzusorgen. Somit kann die eigene Immobilie weiter genutzt werden.

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