Anpassung Indexmiete

Die Neufestsetzung des Mietzinses aufgrund einer Indexänderung, ist eine wesentliche Vertragsänderung und daher nur schriftlich möglich. Das Schriftformerfordernis soll sicherstellen, dass ein späterer Grundstückserwerber , der kraft Gesetzes in einem auf mehr als ein Jahr geschlossenen Mietvertrag eintritt, dessen Bedingungen aus dem schriftlichen Vertrag erkennen kann (BGH 11.04.2018,XII, ZR 43/17).

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