Umbau und Gemeinschaftseigentum

Werden Umbaumaßnahmen durch einen Miteigentümer, auf eigene Kosten im Gemeinschaftseigentum, einer Wohneigen-tümergemeinschaft vorgenommen, so bleibt der Status des Gemeinschaftseigentums bestehen. Die Zuordnung von Gemeinschaftseigentum zu Sondereigentum, kann nur durch eine Änderung der Teilungserklärung erreicht werden. Es kann jedoch die ein Anspruch auf Einräumung eines Sondernutzungsrechts bestehen. OLG Frankfurt 8.3.16 Az. 6 U 23/15

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