Eigenmächtige Renovierung

Ersetzt ein Eigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft alte Fenster, die im Gemeinschaftseigentum stehen, ohne Beschluß der Wohneigentümer, so steht ihm kein Kostenersatz durch die Gemeinschaft zu. BGH, 14.06.19, Az. VZR 254/17

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