Stromkunde – Mieter oder Vermieter??

Wenn der Mieter als Stromkunde nicht zahlt, ist es nicht zulässig, dass der Energieanbieter die ausstehenden Beträge vom Vermieter anfordert, wenn die Wohnung über einen Stromzähler verfügt. Hierdurch bietet der Stromlieferant konkludent an, einen Stromlieferungsvertrag abzuschließen. Dieses Angebot wird durch die Entnahme von Strom durch den Mieter angenommen. Daher hat der Vermieter mit dem Vertragsverhältnis nichts zu tun. Bundesgerichtshof (VIII ZR 165/18)

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