Untervermietung

Ein Mieter hat keinen Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zur Überlassung der Wohnung an einen Dritten. Allerdings kann der Mieter, bei Weigerung des Vermieters, nach § 540 BGB die Wohnung mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen, wenn nicht in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund liegt. Deshalb kann der Vermieter die Daten des Untermieters (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf) verlangen.

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