Fläche und Betriebskosten

In einer bemängelten Abrechnung bezogen sich einige Posten auf die Gesamtfläche der Anlage, während andere nur für einzelne Teile des Gebäudes gelten sollten. Der Verteilungsmaßstab „Fläche“ ist auch dann verständlich, wenn für einzelne Positionen unterschiedliche Gesamtflächen zugrunde gelegt werden. (BGH 29.1.2020 VIII ZR 244/18)

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